Gebührenverordnung und Tierkrankenversicherung

Die neue Gebührenordnung ab 22.11.2022

Warum die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)?


Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden. Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig 2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitten wir Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.


§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere mobile Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!


Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?


Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die Tierhalter:in vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.


 ➢ Weitere Infos finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de

Was ändert sich jetzt genau bei uns?

Natürlich gibt es im Leistungskatalog so viele Änderungen, auf alle können wir hier gar nicht eingehen. Einige Leistungen haben sich nur namentlich geändert, viele Leistungen sind jetzt aber auch neu dazu gekommen. So, dass beispielsweise die Leistung der Blutuntersuchung nochmal mehr in einzelne Schritte unterteilt wird, welche alle extra abgerechnet werden MÜSSEN.

Auch für uns Tierärzte ist es gar nicht so einfach hier den richtigen Weg zu finden, an alles zu denken und rechtskonform abzurechnen. Schließlich haben wir Tiermedizin und nicht Jura studiert und in erster Linie geht es uns immer noch um das Wohl der Vierbeiner.


Was wir aber konkret sagen können:

Seit dem 22.11.22

 - MÜSSEN wir bei jedem Besuch pro Besitzer eine Hausbesuchsgebühr berechnen, welche auch im Notdienst an den Notdienstsatz gebunden ist

 - MÜSSEN wir zwingend eine Anfahrtsgebühr berechnen

 - wir haben unseren gängigen Abrechnungssatz um den Faktor 1 verringert 


Brauchen Sie einen Kostenvoranschlag für eine bestimmte Leistung? Dann rufen Sie uns einfach an oder senden uns eine Nachricht.

Eine gute Tierkrankenversicherung kann hier Abhilfe schaffen.

Jedoch was müssen Sie hier beachten?

Es liegt uns sehr am Herzen, dass gerade unsere tierischen Patienten nicht unter der neuen Gebührenordnung zu leiden haben und trotz der erhöhten Kosten immer noch die bestmögliche Behandlung und Therapie erhalten können.

Deshalb raten wir Ihnen dringend sich über eine gute Tierkrankenversicherung Gedanken zu machen!


Diese sprießen momentan jedoch wie Pilze aus dem Boden.

Und wie weiß ich in dem ganzen Informationsfluss welche nun die Richtige für mich und mein Tier ist?

Hundertprozentig können wir Ihnen diese Frage leider nicht beantworten, da, wie bei allen anderen Versicherungen auch, jeder für sich selbst entscheiden muss worauf er besonders Wert legt und welchen Schutz er braucht.


Soll es die komplette Vollversicherung, quasi "all inklusive" sein? Dementsprechend auch monatlich teurer.

Oder reicht eine OP-Versicherung für den Notfall und lege ich für Standarduntersuchungen selbst ein paar Euro jeden Monat zurück?


Aus unserer Erfahrung können wir Ihnen folgende Dinge ans Herz legen:


- achten Sie auf die Jahreshöchstleistung (eine Not-OP im Notdienst kostet schnell mal über 3000€, selbst eine Standard Behandlung im Notdienst kann nun gerne mal bei 500€ landen)

- sind rassespezifische Erkrankungen mit inbegriffen? Gerne werden solche Dinge ausgeschlossen.

- Erstattungen sollten mindestens bis zum 3fachen Satz der GOT erfolgen (Ein Tierarzt hat im Notdienst die Möglichkeit bis zum 4fachen Satz der GOT abzurechnen - je nach Aufwand)

- Wartezeit. Die Krankenversicherung für Tiere greift erst nach Ablauf einer Wartezeit. So soll verhindert werden, dass bereits erkrankte Tiere versichert werden. Die Wartezeiten variieren je nach Tarif zwischen 30 Tagen und 3 Monaten. Hier gilt: Je kürzer die Wartezeit, desto besser.

- und WICHTIG: besteht ein Kündigungsschutz? Einige Krankenversicherungen behalten sich vor, Sie ohne triftigen Grund zu kündigen. Das kann gerade beim älteren Tier ein Problem werden, da viele Versicherungen Tiere ab einem gewissen Alter gar nicht mehr aufnehmen.

- Viele Versicherungen werben damit direkt mit den Tierärzten abzurechnen. Was für uns Tierärzte jedoch nicht gut realisierbar ist. Wir wissen nicht, welchen Versicherungsschutz Sie haben und ob alle Leistungen damit abgedeckt sind und somit sicher gestellt ist, dass wir den vollen Betrag von den Versicherungen bekommen. Wir bitten hier um ihr Verständnis, dass sie an dieser Stelle in Vorkasse gehen müssen.


Nach einiger Recherche und aus den Erfahrungsberichten unserer Kunden möchten wir Ihnen hier vier Versicherungen empfehlen um Ihnen die Suche etwas leichter zu machen. 

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass es sich hierbei um unbezahlte Werbung handelt und wir die Empfehlung aus reiner Überzeugung geben.

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